Der Seminarrat stellt sich vor
Zusammensetzung und Aufgaben des Seminarrates nach § 6 HLbGDV
Der Seminarrat setzt sich aus der Leiterin des Studienseminars oder dem Leiter des Studienseminars als Vorsitzendem und den gewählten elf Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit des Seminarrats beträgt jeweils ein Jahr.
Der Seminarrat berät und beschließt
über Empfehlungen zu allgemeinen Fragen der Ausbildung (Planung, Durchführung und Evaluation der Module und Ausbildungsveranstaltungen, über das Arbeitsprogramm und die Organisation der Ausbildung des Studienseminars)
über Empfehlungen für die Verwendung der dem Studienseminar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Lehr- und Lernmaterial und für Veranstaltungen.
Gewählte Mitglieder des Seminarrats
Ausbilderinnen und Ausbilder
Knut Hartmann-Forst | |
Oliver Marco Ludwig | |
Dr. Ursula Reinhardt | |
Kerstin Rothermel Mulch | |
Sandra Sawellion |
LiV
Jonas Falk | |
Lilli Möller | |
Carina Priebe | |
Lara Sparenberg | |
Stella Türk | |
Moritz Zessin |